Das 10.000-Häuser-Programm besteht aus den zwei Teilen „EnergieSystemHaus“ und „Heizungstausch„. Mit der Entscheidung für einen der beiden Programmteile können Eigentümer von selbstbewohnten Ein- und Zweifamilienhäusern (einschließlich Reihenhäusern) in Bayern den „EnergieBonusBayern“ erhalten. Der Bonus wird als Zuschuss in Höhe von 1.000 bis zu 18.000 Euro gewährt.

Programmteil EnergieSystemHaus

Mit einem „TechnikBonus“ wird der Einsatz eines innovativen Heiz-/Speicher-Systems mit Energiemanagementsystem gefördert, das die Speicherung von Energie sowie die Flexibilisierung des Energiebezugs ermöglicht. Dadurch kann der Energiebezug aus den öffentlichen Stromnetzen reduziert bzw. eine Selbstversorgung erreicht werden.

Voraussetzung für die Förderung ist das Erreichen eines KfW-Effizienzhaus-Niveaus (bei Sanierung: KfW-Effizienzhaus Niveau 115, beim Neubau: KfW-Effizienzhaus-Niveau 55).

Je nach gewähltem Heiz-/Speicher-System liegt der Förderbetrag je Wohneinheit bei 1.000 bis 9.000 Euro.

Wenn darüber hinaus die Energieeffizienz des Gebäudes erhöht wird, kann das Heiz-/Speicher-System besser wirken. Daher wird für die Erhöhung der Energieeffizienz ein „EnergieeffizienzBonus“ gewährt. Dieser bemisst sich am Niveau des Heizwärmebedarfs des Wohnhauses. Abhängig vom erreichten Heizwärmebedarf-Niveau ist eine Förderung in Höhe von 3.000 bis 9.000 Euro vorgesehen.

Programmteil Heizungstausch

Der Zuschuss für den Programmteil Heizungstausch kann beantragt werden, wenn die alte Heizung folgende Eigenschaften erfüllt: sie ist zwischen 25 und 30 Jahre alt und noch funktionstüchtig, sie unterliegt nicht der gesetzlichen Austauschpflicht, sie soll durch einen innovativen Brennwertkessel (Öl oder Gas), einen Biomassekessel oder eine KWK-Anlage (Kraft-Wärme-Kopplung mit oder ohne Solarthermie) ersetzt werden.

Der „HeizanlagenBonus“ beträgt 1.000 Euro. Bei der Kombination mit einer Solarthermieanlage für die Warmwasserbereitung steigt die Förderung um 500 Euro, bei einem erweiterten Einsatz der Solarwärme zur Heizungsunterstützung sogar um weitere 500 Euro auf insgesamt bis zu 2.000 Euro.

Start des Programms ist der 15. September 2015.

Weitere Einzelheiten sind dem Flyer des Bayerisches Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie zu entnehmen.

Mehr Informationen in diesem Flyer!