Heute um 18.15 Uhr findet unter Tagesordnungspunkt 3 eine öffentliche Beratung des Verwaltungsrates des Kommunalunternehmens Stadtwerke Penzberg eine Beratung zum Thema Neubau Hallenbad – Festlegung des Raumprogramms statt. Der Entscheidung liegt eine Kostentabelle gemäß DIN 276 vom 24.04.2017 zugrunde (Download).

Zu beachten ist dabei das normale Betriebskostendefizit (Deckungsbeitrag I) und das Betriebskostendefizit mit den Finanzierungskosten (Deckungsbeitrag II).

Unabhängig zum weiteren Ausgang einer möglichen Klage gegen die Ablehnung des Bürgerbegehrens „Sanierung Wellenbad“, nehmen wir zum Tagesordnungspunkt 3 nö der Sitzung des Verwaltungsrats vom 03.05.2017 wie folgt Stellung:

Penzberg hat als Mittelzentrum auch Verpflichtungen für das Umland. Attraktivität kann man nicht her beten, man muss auch etwas dafür tun. Und wenn 1975 der oberste Level an Bad möglich war, dann muss es auch jetzt möglich sein. Insbesondere mit jährlich gut 40 Mio. € Steuereinnahmen!

Oder stempeln wir uns selbst langfristig zum „Unterzentrum“ ab.

Das Ergebnis unserer Befragung zum Wellenbad war eindeutig, im Hinblick darauf was die Bürgerinnen und Bürger wollen.

Die Frage ist: Wie schaffen wir das?
a) Zuwendungen?
b) Beteiligung des Landkreises?
c) evtl. Beteiligung der Nachbargemeinden?
d) Sponsoring durch Firmen (z.B. Roche) – die Allianz-Arena heißt nicht umsonst Allianz-Arena?
e) eine intelligente Bauweise, die es möglich macht, die Baumaßnahme auf der Zeitachse so zu strecken, um es finanziell auch realisierbar zu machen! Dabei denken wir an eine modulare Bauweise, die es auch schafft, die Hürden einer parallelen Nutzung (Schulschwimmen, Vereine, etc.) zu überbrücken.

Größtes Problem stellt dabei die Finanzierung dar. Hier insbesondere das jährliche Betriebskostendefizit in Höhe von 1.586.721 € (Deckungsbeitrag II, inkl. Finanzierungskosten 1.126..721 €). Nicht der Deckungsbeitrag I, das normale Betriebskostendefizit im laufenden Betrieb! Das liegt bei dem Sport- und Familienbad und aller Module (1-5, zzgl. Welle) bei rund 500.000 €. Also bei der Hälfte des derzeitigen Betriebskostendefizits.

Insofern tendieren wir zu einer modularen Gesamtlösung (Module 1-5 + Welle), die finanziell auch realisierbar und tragbar sein kann.

Entgegen der Beschlussvorlage, die unter Ziffer 2 vorsieht, die Stadt um Übernahme eines Betriebskostendefizits in Höhe von 1,3 bis 1,4 Mio. € zu bitten, sind wir der Ansicht, dass die Stadt Penzberg, der Landkreis Weilheim-Schongau, der Freistaat Bayern und ggf. auch die Umlandgemeinden einen Investitionskostenanteil von mindestens 70 Prozent tragen.

Wir begründen das wie folgt:
– Im Rahmen der Sanierungsplanung hätte die Stadt Penzberg im Jahr 2014/15 die Investitionskosten in Höhe von rd. 9-10 Mio. € selbst getragen. Insofern ist hier ein Investitionsbeitrag zu leisten und in der künftigen Haushalts- und Finanzplanung zu berücksichtigen.
– Der Landkreis Weilheim-Schongau muss für seine Schulen (Realschule u. Gymnasium) Schwimmunterricht als Pflichtunterricht gewährleisten. Zudem stellte das sog. Sportstättenkonzept von der Regierung von Oberbayern aufgrund der hohen Schülerzahlen ein Defizit von 2 Bahnen im Schwimmbad fest.
– Interkommunale Zusammenarbeit mit den Nachbarn: Wir haben es schon mehrmals beantragt und sehen hier auch ein gemeinsames Potential hinsichtlich der schulischen und außerschulischen Nutzung (z.B. Vereine) der Nachbarkommunen (z.B. Iffeldorfer Schulkinder schwimmen in Weilheim!). Hier können bzw. müssen nachhaltige Kooperationen stattfinden. Konkrete Gespräche müssen geführt werden.
– Weiterhin gibt es auch die Möglichkeit des privaten Sponsorings. Auch Penzberger Firmen könnte man fragen, ob durch die Nutzung für Betriebssportgruppen sich weitere Investitionszuschüsse erschließen lassen. Ggf. auch durch Vergabe eines Namensrechts!

Unter den vorbezeichneten Gesichtspunkten, die noch geklärt werden müssen, ist eine Finanzierung und auch die Übernahme eines Defizits für die Stadt Penzberg tragbar.

Eine Zusage der Stadt Penzberg zur Übernahme eines anfänglichen Defizits in Höhe von 1,4 Mio. € auf die Dauer von 40 Jahren kostet der Stadt 56 Mio. € (ohne steigende Tendenz p.a. von 5 %)! Bei 70 % Investitionsostenzuschuss (12,6 Mio. €) beträgt das Defizit p.a. 798.000 € (Zins u. Tilgung 338.000 € + 460.000 €). Das sind gut 250.000 € weniger im Jahr als das derzeitige Defizit. In 40 Jahren sind das 31,9 Mio. €. Das ist eine Differenz in Höhe von 24,1 Mio. € ohne die von den Experten angesetzte jährliche Steigerung von 5 %. Das kann sich Penzberg – auch unabhängig von der Kausa Roche – leisten!

Bürger für Penzberg – BfP
Parteifreie Wählervereinigung e.V.

Für ein BAD DER VERNUNFT, für ein BAD DER BEVÖLKERUNG, für ein BAD der BÜRGER!